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goldfarbene Sanduhr

Sitzungen und Honorar – Psychologische Behandlung, Therapie & Diagnostik in Wien mit Mag. Birgit Schörg

Mein Angebot für Sie

Beratung* & Behandlung*
nach Rücksprache auch online möglich

Buchstabe B für Beratung und Behandlung

Einzelsitzung (50 Minuten)         € 150,-

Doppelsitzung (100 Minuten)    € 300,-

Coaching** (50 Minuten)           € 200,-

Klinisch-psychologische Diagnostik*/***

Buchstabe D für Diagnostik

pro Einheit (50 Minuten)         € 100,-

Für die Auswertung und Befundverfassung wird zusätzlich eine Einheit (€ 100,-) pauschal verrechnet.

Selbsterfahrung* & Supervision**

Buchstabe S für Selbsterfahrung und Supervision

Selbsterfahrung (50 Minuten)   € 150,-

Supervision (50 Minuten)           € 150,- (wird vom Bundesministerium für die Aus- und Fortbildung anerkannt)

  • Das Honorar ist nach jeder Sitzung bar zu begleichen.

  • Eine Kostenrückerstattung durch Ihre private Krankenversicherung ist je nach abgeschlossener Versicherung und Tarif möglich - bitte erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer Versicherung.
    Psychologische Behandlung und Therapie zählt zu den Krankheitskosten. Sie können diese daher in Ihrer Steuererklärung im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen geltend machen.

  • *Diese Leistungen sind gemäß § 6 Abs. 1 Z19 UStG USt-befreit.

  • **Diese Leistung ist gemäß § 6 Abs. 1 Z27 UStG USt-befreit.

  • ***Terminabsagen später als Donnerstag, 12:00 Uhr der Vorwoche des Diagnostik-Termins werden (unabhängig vom Ausfallsgrund) mit € 200,- Ausfallshonorar verrechnet.

Klinisch-psychologische Behandlung als Kassenleistung (Kostenzuschuss)

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Seit 01.01.2024 ist die klinisch-psychologische Behandlung im ASVG verankert und unterliegt somit der Leistungspflicht gesetzlicher Versicherungsträger.

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Klinisch-psychologische Behandlung als „Kassenleistung“ meint, dass die gesetzlichen Versicherungsträger bei Inanspruchnahme eines/r klinischen Psychologen/in einen Kostenzuschuss zu leisten haben.

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Dies gilt unter folgenden Voraussetzungen:

  • Es liegt eine Befindungsstörung vor, die eine Krankheit im sozialversicherungsrechtlichen Sinne ist (idR eine ICD-10 Störung des
    Kapitels F)

  • Die klinische Psychologin*der klinische Psychologe ist in die Liste der klinischen PsychologInnen des Bundesministeriums eingetragen

  • Die Durchführung einer ärztlichen Untersuchung (ärztliche Bestätigung) hat spätestens vor der zweiten klinisch-psychologischen Behandlungseinheit stattgefunden

  • Die Antragsstellung liegt vor der 11. klinisch-psychologischen Behandlungseinheit (10 EH sind bewilligungsfrei)

  • Die Honorarnote enthält die geforderten Angaben

  • Ein Zahlungsnachweis (Zahlschein, Erlagschein, Kontoauszug,…) wird übermittelt

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Folgende Kostenzuschüsse werden von den jeweiligen gesetzlichen Versicherungsträgern übernommen:

ÖGK - Einzelsitzung - 30 Minuten - € 19,30

                                      60 Minuten - € 33,70

SVS - Einzelsitzung - ab 25 Minuten - € 29,18

                                    ab 50 Minuten - € 50,00

BVAEB - Einzelsitzung - ab 25 Minuten - € 29,20

                                         ab 50 Minuten - € 50,20

                                         ab 100 Minuten - € 100,10

Behandlungseinheiten unter 25 Minuten werden nicht vergütet.

KFA - derzeit abhängig vom Bundesland - bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Stelle

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  • Für Paartherapien gilt, dass mindestens einer der beiden Partner eine krankheitswertige Störung (nach ICD-10) aufweisen muss und das Paarsetting als notwendige und zielführende Behandlungsmaßnahme für diese Störung im Behandlungsantrag speziell als solche beantragt und begründet worden ist.

  • Der Einbezug eines Partners in eine laufende klinisch-psychologische Behandlung des anderen Partners ist hingegen formal problemlos und muss auf der Honorarnote auch nicht gesondert ausgewiesen werden.

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Bitte beachten Sie: die Möglichkeit auf einen Kostenzuschuss ergibt sich nur bei Vorliegen einer Diagnose - die ersten 10 Einheiten dienen daher in erster Linie dazu, dies zu prüfen und können ergeben, dass die Kriterien einer Diagnose nicht erfüllt sind!

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Verschwiegenheit

Jegliche Informationen und Daten die Sie mir anvertrauen, unterliegen der Verschwiegenheitspflicht. Diese gilt bereits ab der ersten Kontaktaufnahme (gemäß § 14 Psychologengesetz).

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Termin-Absageregelung

Sollten Sie eine Sitzung nicht einhalten können, ist diese spätestens 48 Stunden davor telefonisch oder per E-Mail abzusagen. Nicht rechtzeitig abgesagte Sitzungen müssen verrechnet werden.

Ich freue mich über Ihre Kontaktaufnahme!

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Mag. Birgit Schörg

Klinische Psychologin und Gesundheitspsychologin

Supervisorin, EuroPsy zertifiziert

Zertifiziert in Traumatherapie, EMDR, Brainspotting, Notfallpsychologie, Forensische Psychologie, Sexualtherapie

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© Mag. Birgit Schörg, 2024 | Impressum

Kontakt

Abt-Karl-Gasse 1/6

1180 Wien

0676/470 15 15

praxis@birgitschoerg.at

Praxiszeiten

Mo, Di: Diagnostik

Mi, Do, Fr: 09:00 - 13:00

Di: 15:00 - 19:00

(um Terminvereinbarung wird gebeten)

Absagen innerhalb von 48 Stunden vor dem Termin müssen verrechnet werden.

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