Fortbildung in Rechtspsychologie in Wien – Online-Kurse und Supervision mit Mag. Birgit Schörg
Infoblatt "Alles rund um die Anerkennung"
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Wie aktuell sind die Videos (state of the art)Jedes Video wird jährlich auf Aktualität überprüft und gegebenenfalls ergänzt, aktualisiert und neu aufgenommen. Damit haben Sie die Sicherheit, dass die Videos immer den aktuellen Stand der Wissenschaft abbilden.
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Warum sind manche Videos nur für bestimmte Berufsgruppen?Die Videos sind jeweils den Berufsgruppen zugänglich, denen die inhaltlichen Tätigkeiten vorbehalten sind. Die Therapieblöcke buchen bzw. die gesamte Fortbildung mit Zertifikat abschließen, können nur jene Berufsgruppen, die mit krankheitswertigen Störungen arbeiten dürfen.
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Wer gehört zu den PSY-Berufen und zu den Gesundheitsberufen?Zu den PSY-Berufen zählen Klinische Psycholog*innen, Psychotherapeut*innen, Psychiater*innen und Ärzt*innen für psychotherapeutische Medizin (PSY III-Diplom). Psychotherapeut*innen, Psychiater*innen und Ärzt*innen für psychotherapeutische Medizin (PSY III-Diplom) sind herzlich willkommen, allerdings kann eine Anerkennung der Fortbildungseinheiten, entsprechend der „Fortbildungs- und Weiterbildungsrichtlinie für PsychotherapeutInnen“ oder der Ärztekammer nicht garantiert werden. Zu den Gesundheitsberufen zählen alle Berufsgruppen, die im Gesundheitsbereich tätig sind, wie zB Diätolog*innen, Hebammen, Lebens- und Sozialberater*innen, Sozialarbeiter*innen, Physiotherapeut*innen, Musiktherapeut*innen,..... Bei Unsicherheit bitte um Anfrage an akademie@birgitschoerg.at Die Therapieblöcke buchen bzw. die gesamte Fortbildung mit Zertifikat abschließen, können in jedem Fall nur jene Berufsgruppen, die mit krankheitswertigen Störungen arbeiten dürfen.
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Warum gibt es zu vielen Videos nur die PPP und kein Skript?Für einen maximalen Nutzen sollten Sie sich mit den Inhalten eingehend auseinandersetzen. Eine gute Grundlage dafür ist die PPP. Der Vorteil der Videos ist, dass Sie sie jederzeit pausieren können, um sich zB Notizen machen zu können und das Video so oft ansehen können, wie Sie wollen. Dafür bekommen Sie aber auch pro Video die doppelte Zeit in Einheiten (siehe "Wie setzen sich die Einheiten für die Teilnahmebestätigung zusammen").
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Muss ich die Aufgaben, die bei den Videos dabei sind, ausarbeiten?Nein, diese sind nur zu bearbeiten, wenn Sie eine Teilnahmebestätigung möchten oder brauchen und eine Zertifizierung anstreben.
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Was sind die Special-Videos?Diese Videos, von denen jedes Jahr 1-2 neue herauskommen, sind je nach Interesse, Setting, PatientInnengruppe,… optional zu absolvieren. Sie können nach Absolvierung des Ordners „Stabilisierung“ gebucht werden. Sie sind nicht Teil der Zertifizierung. Für den Erhalt einer Teilnahmebestätigung gelten die gleichen Bedingungen wie für die „regulären“ Videos (Aufgaben ausarbeiten, Selbsterfahrungseinheit).
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Gibt es in Zukunft weitere Möglichkeiten, mich per Video fortzubilden?Ja, jedes Jahr werden 1-2 neue Specials zu speziellen Themen herauskommen. Wenn Sie sich für den Newsletter anmelden, werden Sie über Neuerscheinungen informiert.
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Muss ich alle Videos kaufen?Nein, Sie können auch nur Wissenslücken schließen oder bestimmte Inhalte auffrischen. Allerdings müssen Sie auch dafür die Voraussetzungen erfüllen und die Vorkenntnisse zB mittels Teilnahmebestätigungen anderer Anbieter nachweisen. Für die Zertifizierung müssen Sie alle Blöcke absolvieren.
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In welcher Reihenfolge muss ich die Videos bearbeiten?Die Blöcke können jeweils nur erworben werden, wenn der/die vorherigen Blöcke bearbeitet wurden und mit einer Teilnahmebestätigung abgeschlossen wurden. Somit von links nach rechts. Wenn Sie nur Wissenslücken füllen oder Inhalte auffrischen wollen, so müssen Sie Ihre Vorkenntnisse nachweisen zB mittels Teilnahmebestätigungen anderer Anbieter.
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Muss ich die Aufgaben in einem bestimmten Zeitraum bearbeiten und die Selbsterfahrungseinheit absolvieren?Ja, die Selbsterfahrungseinheit muss innerhalb eines Jahres nach Kauf des jeweiligen Videos bzw. Videoordners erfolgen.
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Ich brauche inhaltliche oder technische Hilfe.Bei inhaltlichen oder technischen Problemen wenden Sie sich an akademie@birgitschoerg.at
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Warum muss ich noch etwas tun, um eine Teilnahmebestätigung zu erhalten?Das Bundesministerium verlangt einen Nachweis über die Teilnahme an einer Fortbildung, wenn diese nicht „live“ stattfindet. Sowohl für das Ausarbeiten der Aufgaben, als auch für die Selbsterfahrungseinheit, in der wir die Aufgaben gemeinsam besprechen und reflektieren, erhalten Sie Einheiten (siehe "Wie setzen sich die Einheiten für die Teilnahmebestätigung zusammen"). Die ausgearbeiteten Aufgaben senden Sie bitte eigenverantwortlich spätestens eine Woche vor der Selbsterfahrungseinheit per Mail an mich.
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Wie komme ich zu einer Teilnahmebestätigung?Zu jedem Video gibt es zwei Aufgaben, die Sie bearbeiten. In einer Selbsterfahrungseinheit besprechen wir diese Aufgaben. Zusätzlich stelle ich Ihnen noch eine kurze Theoriefrage. Die ausgearbeiteten Aufgaben senden Sie bitte eigenverantwortlich spätestens eine Woche vor der Selbsterfahrungseinheit per Mail an mich. Am Ende der Einheit erhalten Sie Ihre Teilnahmebestätigung.
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Wie setzen sich die Einheiten für die Teilnahmebestätigung zusammen?Für die Videos bekommen Sie die 3-fache Dauer in Einheiten, da davon auszugehen ist, dass die Bearbeitung der Inhalte Pausieren oder mehrfache Durchsicht des Videos erfordert. Für das Bearbeiten der Aufgaben erhalten Sie zwei Einheiten (eine Einheit für die Theorieaufgabe und eine Einheit für die Selbsterfahrungsaufgabe). Für die Selbsterfahrungseinheit mit mir, in der wir die Aufgaben besprechen und Ihre Erfahrungen reflektieren, erhalten Sie ebenfalls eine Einheit. Die Einheiten je Video bzw. Videoordner sehen Sie in der jeweiligen Beschreibung (siehe Fortbildungsübersicht).
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Wird die Fortbildung vom Bundesministerium anerkannt?Über die Anerkennung von Fortbildungen für Psycholog*innen entscheidet das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (nicht der Berufsverband -> BÖP). Die von mir angebotenen Fortbildungen sowie die Teilnahmebestätigungen entsprechen den Vorgaben und Standards der Fortbildungsrichtlinie („Richtlinie für Fortbildungen der Klinischen Psychologie und Gesundheitspsychologie“). Nach Rücksprache mit dem Bundesministerium ist eine Vorab-Anerkennung einer Fortbildung nicht möglich. Sie erhalten somit richtlinienkonforme Bestätigungen. Der Begriff „Zertifikat“ ist nicht geschützt und die Ausstellung von Zertifikaten daher nicht bestimmten Institutionen/Einrichtungen vorbehalten. Personifizierte Titelbezeichnungen, wie SexualpsychologIn, TraumapsychologIn, Forensische/r Psychologin/e, SuchtpsychologIn, NotfallpsychologIn, NeuropsychologIn,…. sind dem Psychologengesetz (2013) nach nicht zulässig. Eine Angabe über die Fortbildung bzw. das Curriculum in Ihrem Lebenslauf oder der Wortlaut „zertifiziert in…..“ sind daher vorzuziehen. Da es sich bei Teilnahmebestätigungen um offizielle Bestätigungen handelt, ist es ratsam, auf Verlangen die einzelnen Teilnahmebestätigungen einzureichen, um die Fortbildungspflicht nachzuweisen. Psychotherapeut*innen, Psychiater*innen und Ärzt*innen für psychotherapeutische Medizin (PSY III-Diplom) sind herzlich willkommen, allerdings kann eine Anerkennung der Fortbildungseinheiten, entsprechend der „Fortbildungs- und Weiterbildungsrichtlinie für PsychotherapeutInnen“ oder der Ärztekammer nicht garantiert werden. Die Theorieblöcke können von allen Gesundheitsberufen absolviert werden.
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Kann man "durchfallen"?Das Bundesministerium verlangt drei Fragen zur Überprüfung der Teilnahme, davon müssen zwei erfolgreich beantwortet werden. :-)
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Muss ich die Fallgruppensupervision machen?Nur, wenn Sie die Zertifizierung anstreben - dafür müssen 20 EH Fallgruppensupervision absolviert werden. Allerdings ist Supervision auch immer dann zu empfehlen, wenn man ein neues Feld betritt.
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Ab wann kann ich mit den Fällen und der Fallgruppensupervision beginnen?Beides können Sie nach Absolvierung der Grundlagen, besser nach der Stabilisierung beginnen.
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Bitte um Details zu den Fällen.Die Erstgespräche/Anamnesen sollen im Umfang von je 1-2 A4-Seiten verfasst sein. Die Behandlungsfälle sollen überblicksartig und nachvollziehbar verfasst sein. Dabei ist weniger gefragt, die Interventionen zu beschreiben, sondern mehr Ihre Gedanken zur Auswahl und Reihenfolge der Interventionen, Behandlungsplanung, Wirksamkeit,.... Ebenfalls soll eine Diagnose angegeben werden. Die Fälle sollen jeweils mindestens 10 Sitzungen abbilden.
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Wie lange habe ich für die Zertifizierung Zeit?Die Zertifizierung muss innerhalb von 3 Jahren nach Kauf des ersten Videos bzw. Videoordners erfolgen.
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Kann ich danach auf einschlägigen Plattformen vertreten sein?Ja, durchaus! Traumatherapie: ÖNT (https://oent.at/): das ÖNT verlangt für die Eintragung auf der Homepage neben einer Traumatherapieausbildung, das Erlernen einer Traumakonfrontationsmethode, was Sie ja mit dem Zertifikat abdecken. Sexualtherapie: ÖNST (https://www.netzwerk-sexualtherapie.at/)
Stornobedingungen
Ihre Bestellung ist verbindlich. Nach Eingang Ihrer Bestellung, werden die Voraussetzungen geprüft und Sie erhalten bei positiver Überprüfung Ihre Honorarnote, die nach Erhalt zu begleichen ist. Nach Zahlungseingang erhalten Sie den Link, um die von Ihnen gekauften Videos und Unterlagen runterzuladen.
Technische Voraussetzungen
Zum Download der Dateien benötigen Sie eine stabile Internetverbindung sowie ausreichend Speicherplatz.
Für inhaltliche oder technische Unterstützung wenden Sie sich bitte an akademie@birgitschoerg.at
Lecture Board: Mag. Clara Anzenbacher, MMag. Sandra Pilz
Online-Einzelselbsterfahrung
Das Bundesministerium verlangt für eine Teilnahmebestätigung einen Nachweis über die Teilnahme. Dafür ist bei jedem Videoordner ein Dokument mit Aufgaben enthalten, die Sie bearbeiten können. Die Zeit für die Bearbeitung wird auf der Teilnahmebestätigung berücksichtigt (siehe Q&A). Pro Videoordner ist eine Selbsterfahrungseinheit zu absolvieren, in der die Aufgaben besprochen und Ihre Erfahrung reflektiert wird sowie eine spontane Frage gestellt wird. Spätestens eine Woche vor der Selbsterfahrungseinheit senden Sie die ausgearbeiteten Aufgaben per Mail an mich. Die Selbsterfahrungseinheiten werden Ihnen für die Zertifizierung angerechnet.
Der Zoom-Link für die Einzelselbsterfahrung ist in Ihrer Bestätigungs- und Erinnerungsmail enthalten. Die Honorarnote erhalten Sie beim Selbsterfahrungstermin bzw. bei nicht fristgerechter Absage per Mail und ist nach Erhalt zu begleichen.
Preis: € 120,- (45 Minuten)
Diese Leistung ist gemäß § 6 Abs. 1 Z19 UStG USt-befreit
Stornobedingungen
Ihre Anmeldung ist verbindlich. Sie können den Termin innerhalb von 48 Stunden vor dem Termin stornieren oder verschieben. Absagen oder Verschiebungen innerhalb von 48 Stunden vor dem Termin werden zur Gänze verrechnet.
Technische Voraussetzungen
Für die Online-Selbsterfahrung, die via Zoom stattfindet, benötigen Sie eine stabile Internetverbindung sowie Kamera und Mikrofon.
Für inhaltliche oder technische Unterstützung wenden Sie sich bitte an akademie@birgitschoerg.at
Zertifizierung
Für die Zertifizierung müssen folgende Teile absolviert werden:
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194 EH Theorie- und Praxiswissen (alle Videofortbildungen, nachzuweisen durch die Teilnahmebestätigungen)
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10 EH Selbsterfahrung (im Rahmen der Teilnahmebestätigung enthalten)
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1 EH Abschlussgespräch (online via Zoom) (€ 120,-)
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Wie aktuell sind die Videos (state of the art)Jedes Video wird jährlich auf Aktualität überprüft und gegebenenfalls ergänzt, aktualisiert und neu aufgenommen. Damit haben Sie die Sicherheit, dass die Videos immer den aktuellen Stand der Wissenschaft abbilden.
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Warum sind manche Videos nur für bestimmte Berufsgruppen?Die Videos sind jeweils den Berufsgruppen zugänglich, denen die inhaltlichen Tätigkeiten vorbehalten sind. Die Therapieblöcke buchen bzw. die gesamte Fortbildung mit Zertifikat abschließen, können nur jene Berufsgruppen, die mit krankheitswertigen Störungen arbeiten dürfen.
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Wer gehört zu den PSY-Berufen und zu den Gesundheitsberufen?Zu den PSY-Berufen zählen Klinische Psycholog*innen, Psychotherapeut*innen, Psychiater*innen und Ärzt*innen für psychotherapeutische Medizin (PSY III-Diplom). Psychotherapeut*innen, Psychiater*innen und Ärzt*innen für psychotherapeutische Medizin (PSY III-Diplom) sind herzlich willkommen, allerdings kann eine Anerkennung der Fortbildungseinheiten, entsprechend der „Fortbildungs- und Weiterbildungsrichtlinie für PsychotherapeutInnen“ oder der Ärztekammer nicht garantiert werden. Zu den Gesundheitsberufen zählen alle Berufsgruppen, die im Gesundheitsbereich tätig sind, wie zB Diätolog*innen, Hebammen, Lebens- und Sozialberater*innen, Sozialarbeiter*innen, Physiotherapeut*innen, Musiktherapeut*innen,..... Bei Unsicherheit bitte um Anfrage an akademie@birgitschoerg.at Die Therapieblöcke buchen bzw. die gesamte Fortbildung mit Zertifikat abschließen, können in jedem Fall nur jene Berufsgruppen, die mit krankheitswertigen Störungen arbeiten dürfen.
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Warum gibt es zu vielen Videos nur die PPP und kein Skript?Für einen maximalen Nutzen sollten Sie sich mit den Inhalten eingehend auseinandersetzen. Eine gute Grundlage dafür ist die PPP. Der Vorteil der Videos ist, dass Sie sie jederzeit pausieren können, um sich zB Notizen machen zu können und das Video so oft ansehen können, wie Sie wollen. Dafür bekommen Sie aber auch pro Video die doppelte Zeit in Einheiten (siehe "Wie setzen sich die Einheiten für die Teilnahmebestätigung zusammen").
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Muss ich die Aufgaben, die bei den Videos dabei sind, ausarbeiten?Nein, diese sind nur zu bearbeiten, wenn Sie eine Teilnahmebestätigung möchten oder brauchen und eine Zertifizierung anstreben.
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Was sind die Special-Videos?Diese Videos, von denen jedes Jahr 1-2 neue herauskommen, sind je nach Interesse, Setting, PatientInnengruppe,… optional zu absolvieren. Sie können nach Absolvierung des Ordners „Stabilisierung“ gebucht werden. Sie sind nicht Teil der Zertifizierung. Für den Erhalt einer Teilnahmebestätigung gelten die gleichen Bedingungen wie für die „regulären“ Videos (Aufgaben ausarbeiten, Selbsterfahrungseinheit).
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Gibt es in Zukunft weitere Möglichkeiten, mich per Video fortzubilden?Ja, jedes Jahr werden 1-2 neue Specials zu speziellen Themen herauskommen. Wenn Sie sich für den Newsletter anmelden, werden Sie über Neuerscheinungen informiert.
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Muss ich alle Videos kaufen?Nein, Sie können auch nur Wissenslücken schließen oder bestimmte Inhalte auffrischen. Allerdings müssen Sie auch dafür die Voraussetzungen erfüllen und die Vorkenntnisse zB mittels Teilnahmebestätigungen anderer Anbieter nachweisen. Für die Zertifizierung müssen Sie alle Blöcke absolvieren.
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In welcher Reihenfolge muss ich die Videos bearbeiten?Die Blöcke können jeweils nur erworben werden, wenn der/die vorherigen Blöcke bearbeitet wurden und mit einer Teilnahmebestätigung abgeschlossen wurden. Somit von links nach rechts. Wenn Sie nur Wissenslücken füllen oder Inhalte auffrischen wollen, so müssen Sie Ihre Vorkenntnisse nachweisen zB mittels Teilnahmebestätigungen anderer Anbieter.
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Muss ich die Aufgaben in einem bestimmten Zeitraum bearbeiten und die Selbsterfahrungseinheit absolvieren?Ja, die Selbsterfahrungseinheit muss innerhalb eines Jahres nach Kauf des jeweiligen Videos bzw. Videoordners erfolgen.
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Ich brauche inhaltliche oder technische Hilfe.Bei inhaltlichen oder technischen Problemen wenden Sie sich an akademie@birgitschoerg.at
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Warum muss ich noch etwas tun, um eine Teilnahmebestätigung zu erhalten?Das Bundesministerium verlangt einen Nachweis über die Teilnahme an einer Fortbildung, wenn diese nicht „live“ stattfindet. Sowohl für das Ausarbeiten der Aufgaben, als auch für die Selbsterfahrungseinheit, in der wir die Aufgaben gemeinsam besprechen und reflektieren, erhalten Sie Einheiten (siehe "Wie setzen sich die Einheiten für die Teilnahmebestätigung zusammen"). Die ausgearbeiteten Aufgaben senden Sie bitte eigenverantwortlich spätestens eine Woche vor der Selbsterfahrungseinheit per Mail an mich.
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Wie komme ich zu einer Teilnahmebestätigung?Zu jedem Video gibt es zwei Aufgaben, die Sie bearbeiten. In einer Selbsterfahrungseinheit besprechen wir diese Aufgaben. Zusätzlich stelle ich Ihnen noch eine kurze Theoriefrage. Die ausgearbeiteten Aufgaben senden Sie bitte eigenverantwortlich spätestens eine Woche vor der Selbsterfahrungseinheit per Mail an mich. Am Ende der Einheit erhalten Sie Ihre Teilnahmebestätigung.
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Wie setzen sich die Einheiten für die Teilnahmebestätigung zusammen?Für die Videos bekommen Sie die 3-fache Dauer in Einheiten, da davon auszugehen ist, dass die Bearbeitung der Inhalte Pausieren oder mehrfache Durchsicht des Videos erfordert. Für das Bearbeiten der Aufgaben erhalten Sie zwei Einheiten (eine Einheit für die Theorieaufgabe und eine Einheit für die Selbsterfahrungsaufgabe). Für die Selbsterfahrungseinheit mit mir, in der wir die Aufgaben besprechen und Ihre Erfahrungen reflektieren, erhalten Sie ebenfalls eine Einheit. Die Einheiten je Video bzw. Videoordner sehen Sie in der jeweiligen Beschreibung (siehe Fortbildungsübersicht).
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Wird die Fortbildung vom Bundesministerium anerkannt?Über die Anerkennung von Fortbildungen für Psycholog*innen entscheidet das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (nicht der Berufsverband -> BÖP). Die von mir angebotenen Fortbildungen sowie die Teilnahmebestätigungen entsprechen den Vorgaben und Standards der Fortbildungsrichtlinie („Richtlinie für Fortbildungen der Klinischen Psychologie und Gesundheitspsychologie“). Nach Rücksprache mit dem Bundesministerium ist eine Vorab-Anerkennung einer Fortbildung nicht möglich. Sie erhalten somit richtlinienkonforme Bestätigungen. Der Begriff „Zertifikat“ ist nicht geschützt und die Ausstellung von Zertifikaten daher nicht bestimmten Institutionen/Einrichtungen vorbehalten. Personifizierte Titelbezeichnungen, wie SexualpsychologIn, TraumapsychologIn, Forensische/r Psychologin/e, SuchtpsychologIn, NotfallpsychologIn, NeuropsychologIn,…. sind dem Psychologengesetz (2013) nach nicht zulässig. Eine Angabe über die Fortbildung bzw. das Curriculum in Ihrem Lebenslauf oder der Wortlaut „zertifiziert in…..“ sind daher vorzuziehen. Da es sich bei Teilnahmebestätigungen um offizielle Bestätigungen handelt, ist es ratsam, auf Verlangen die einzelnen Teilnahmebestätigungen einzureichen, um die Fortbildungspflicht nachzuweisen. Psychotherapeut*innen, Psychiater*innen und Ärzt*innen für psychotherapeutische Medizin (PSY III-Diplom) sind herzlich willkommen, allerdings kann eine Anerkennung der Fortbildungseinheiten, entsprechend der „Fortbildungs- und Weiterbildungsrichtlinie für PsychotherapeutInnen“ oder der Ärztekammer nicht garantiert werden. Die Theorieblöcke können von allen Gesundheitsberufen absolviert werden.
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Kann man "durchfallen"?Das Bundesministerium verlangt drei Fragen zur Überprüfung der Teilnahme, davon müssen zwei erfolgreich beantwortet werden. :-)
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Muss ich die Fallgruppensupervision machen?Nur, wenn Sie die Zertifizierung anstreben - dafür müssen 20 EH Fallgruppensupervision absolviert werden. Allerdings ist Supervision auch immer dann zu empfehlen, wenn man ein neues Feld betritt.
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Ab wann kann ich mit den Fällen und der Fallgruppensupervision beginnen?Beides können Sie nach Absolvierung der Grundlagen, besser nach der Stabilisierung beginnen.
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Bitte um Details zu den Fällen.Die Erstgespräche/Anamnesen sollen im Umfang von je 1-2 A4-Seiten verfasst sein. Die Behandlungsfälle sollen überblicksartig und nachvollziehbar verfasst sein. Dabei ist weniger gefragt, die Interventionen zu beschreiben, sondern mehr Ihre Gedanken zur Auswahl und Reihenfolge der Interventionen, Behandlungsplanung, Wirksamkeit,.... Ebenfalls soll eine Diagnose angegeben werden. Die Fälle sollen jeweils mindestens 10 Sitzungen abbilden.
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Wie lange habe ich für die Zertifizierung Zeit?Die Zertifizierung muss innerhalb von 3 Jahren nach Kauf des ersten Videos bzw. Videoordners erfolgen.
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Kann ich danach auf einschlägigen Plattformen vertreten sein?Ja, durchaus! Traumatherapie: ÖNT (https://oent.at/): das ÖNT verlangt für die Eintragung auf der Homepage neben einer Traumatherapieausbildung, das Erlernen einer Traumakonfrontationsmethode, was Sie ja mit dem Zertifikat abdecken. Sexualtherapie: ÖNST (https://www.netzwerk-sexualtherapie.at/)