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goldfarbene Sanduhr

Sitzungen & Honorare

Mein Angebot für Sie

Beratung* & Behandlung*

Buchstabe B für Beratung und Behandlung

Einzelsitzung (50 Minuten)         € 150,-

Doppelsitzung (100 Minuten)    € 300,-

Klinisch-psychologische Diagnostik*/***

Buchstabe D für Diagnostik

pro Einheit (50 Minuten)         € 90,-

Für die Auswertung und Befundverfassung wird zusätzlich eine Einheit (€ 90,-) pauschal verrechnet.

Selbsterfahrung* & Supervision**

Buchstabe S für Selbsterfahrung und Supervision

Selbsterfahrung (50 Minuten)   € 120,-

Supervision (50 Minuten)           € 120,- (wird vom Bundesministerium für die Aus- und Fortbildung anerkannt)

  • Das Honorar ist nach jeder Sitzung bar zu begleichen.

  • Eine Kostenrückerstattung durch Ihre private Krankenversicherung ist je nach abgeschlossener Versicherung und Tarif möglich - bitte erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer Versicherung.
    Psychologische Behandlung und Therapie zählt zu den Krankheitskosten. Sie können diese daher in Ihrer Steuererklärung im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen geltend machen.

  • *Diese Leistungen sind gemäß § 6 Abs. 1 Z19 UStG USt-befreit.

  • **Diese Leistung ist gemäß § 6 Abs. 1 Z27 UStG USt-befreit.

  • ***Terminabsagen später als Donnerstag, 12:00 Uhr der Vorwoche des Diagnostik-Termins werden (unabhängig vom Ausfallsgrund) mit € 200,- Ausfallshonorar verrechnet.

Klinisch-psychologische Behandlung als Kassenleistung (Kostenzuschuss)

Seit 01.01.2024 ist die klinisch-psychologische Behandlung im ASVG verankert und unterliegt somit der Leistungspflicht gesetzlicher Versicherungsträger.

Klinisch-psychologische Behandlung als „Kassenleistung“ meint, dass die gesetzlichen Versicherungsträger bei Inanspruchnahme eines/r klinischen Psychologen/in einen Kostenzuschuss zu leisten haben.

Dies gilt unter folgenden Voraussetzungen:

  • Es liegt eine Befindungsstörung vor, die eine Krankheit im sozialversicherungsrechtlichen Sinne ist (idR eine ICD-10 Störung des
    Kapitels F)

  • Die klinische Psychologin*der klinische Psychologe ist in die Liste der klinischen PsychologInnen des Bundesministeriums eingetragen

  • Die Durchführung einer ärztlichen Untersuchung hat spätestens vor der zweiten klinisch-psychologischen Behandlungseinheit stattgefunden

  • Die Antragsstellung liegt vor der 11. klinisch-psychologischen Behandlungseinheit (10 EH sind bewilligungsfrei)

  • Die Honorarnote enthält die geforderten Angaben

  • Ein Zahlungsnachweis (Zahlschein, Erlagschein, Kontoauszug,…) wird übermittelt

Folgende Kostenzuschüsse werden von den jeweiligen gesetzlichen Versicherungsträgern übernommen:

ÖGK - Einzelsitzung - 30 Minuten - € 19,30

                                      60 Minuten - € 33,70

SVS - Einzelsitzung - ab 25 Minuten - € 26,26

                                    ab 50 Minuten - € 45,00

BVAEB - Einzelsitzung - ab 25 Minuten - € 27,10

                                         ab 50 Minuten - € 46,60

                                         ab 100 Minuten - € 93,10

Behandlungseinheiten unter 25 Minuten werden nicht vergütet.

KFA - übernimmt keinen Kostenzuschuss.

  • Für Paartherapien gilt, dass mindestens einer der beiden Partner eine krankheitswertige Störung (nach ICD-10) aufweisen muss und das Paarsetting als notwendige und zielführende Behandlungsmaßnahme für diese Störung im Behandlungsantrag speziell als solche beantragt und begründet worden ist.

  • Der Einbezug eines Partners in eine laufende klinisch-psychologische Behandlung des anderen Partners ist hingegen formal problemlos und muss auf der Honorarnote auch nicht gesondert ausgewiesen werden.

Bitte beachten Sie: die Möglichkeit auf einen Kostenzuschuss ergibt sich nur bei Vorliegen einer Diagnose - die ersten 10 Einheiten dienen daher in erster Linie dazu, dies zu prüfen und können ergeben, dass die Kriterien einer Diagnose nicht erfüllt sind!

 

Verschwiegenheit

Jegliche Informationen und Daten die Sie mir anvertrauen, unterliegen der Verschwiegenheitspflicht. Diese gilt bereits ab der ersten Kontaktaufnahme (gemäß § 14 Psychologengesetz).

Termin-Absageregelung

Sollten Sie eine Sitzung nicht einhalten können, ist diese spätestens 48 Stunden davor telefonisch oder per E-Mail abzusagen. Nicht rechtzeitig abgesagte Sitzungen müssen verrechnet werden.

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